Ab 1. August 2025 bieten wir freie Plätze für die
berufsbegleitende Teilzeitausbildung
zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) in unseren Kindertagesstätten an.
Abschluss und Dauer:
Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d). Diese Ausbildungsvariante dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Die Fachschüler (m/w/d) sind bei dieser Ausbildungsform wöchentlich 19,5 Stunden in einer Kindertagesstätte tätig und besuchen parallel eine Fachschule. Die Schulzeiten können in die Abendstunden oder auch auf einen Samstag fallen.
Ausbildungsvoraussetzungen:
Variante 1: Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Abschluss
und
a) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
b) mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
c) mindestens dreijähriges Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Variante 2: Allgemeine (Fach-)Hochschulreife und viermonatiges Praktikum im sozialpäd. Bereich.
Darüber hinaus ist in diesem Ausbildungsberuf ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbstorganisation unerlässlich.
Sofern Sie Interesse an einer Ausbildung in diesem Beruf haben und in einem leistungsfähigen Team arbeiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen.
Für den berufsbegleitenden Teil der Ausbildung ist die Zusage eines Schulplatzes an einer Fachschule erforderlich.
Die Grundlage für das Arbeitsverhältnis bildet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Für nähere Informationen und zur Bewerbung nutzen Sie bitte unser Online-Portal unter
www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de/aktuell/stellenausschreibungen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.10.2024.
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.